KFZ Gutachten INGenium-SVB Automotive Expert Office
KFZ Gutachten INGenium-SVBAutomotive Expert Office

Nutzungsausfall

Der Geschädigte, der kein Ersatzfahrzeug anmietet, hat grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines beschädigten Pkw`s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann bspw. der Nutzungsausfallentschädigungstabelle "Sanden, Danne, Küppersbusch" entnommen werden. Der Kfz-Sachverständige wird im Schadengutachten die technische Einordnung des Fahrzeuges für den Nutzungsausfall vornehmen.

Hier finden Sie uns:

Ingenium Sachverständiger

Oktay Kocer

KFZ-Gutachter
Neue Kempener Str. 226
50739 Köln

Telefon: +49 1577 9490662
E-Mail: info@ingenium-svb.de

Facebook: KFZ Gutachten Ingenium-SVB

oder melden Sie sich einfach über unser Kontaktformular

Druckversion | Sitemap
© Ingenium Sachverständiger